Referendum Bodentausch Gemeinde Schellenberg
DANKE!
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Resultat der Abstimmung vom 28. April 2024
gültige Stimmen: 517
Anzahl JA: 183 (35.4%)
Anzahl NEIN: 334 (64.6%)
Stimmbeteiligung: 82%
Abstimmungsbroschüre
Laden Sie die Abstimmungsbroschüre mit den Argumenten des Referendumskomitees herunter.
Liechtensteiner Vaterland
Artikel im Liechtensteiner Vaterland am 28. März 2024.
Ein Tauschgeschäft - mit raumplanerischer und wirtschaftlicher Fehlentwicklung
Die Referendumsargumente gegen den Gemeinderatsentscheid «Tauschgeschäft mit Aufpreis Zahlung Grundstück Nr. 534 und Genehmigung Verpflichtungskredit» finden Sie in der Präsentation für die Infoveranstaltung und dem Flyer
Termine fixiert
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27. Februar 2024 den Termin für die Abstimmung auf Sonntag, 28. April 2024 festgelegt.
Am Dienstag, 26. März 2024 um 19:00 Uhr findet im Gemeindesaal eine Informationsveranstaltung statt. Dabei wird die Gemeinde und das Referendumskomitee ihre jeweiligen Standpunkte erläutern.
Walter Kieber im Interview bei 1FLTV
Besten Dank für die Unterstützung
Deutlich mehr als 1/3 der stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner von Schellenberg haben innerhalb von 2 Wochen das Referendumsbegehren gegen den Gemeinderatsbeschluss vom 19.12.2023 „Tauschgeschäft mit Aufpreis Zahlung Grundstück Nr. 534 und Genehmigung Verpflichtungskredit“ unterzeichnet. Altvorsteher Walter Kieber konnte insgesamt 231 Unterschriften, mindestens erforderlich gewesen wären 110 Unterschriften, 11 Tage vor Ablauf der Eingabefrist dem Gemeindevorsteher überreichen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19.12.2023 einstimmig diesem Tausch und dem damit verbundenen Verpflichtungskredit in der Höhe von 2.7 Millionen Franken zugestimmt. Aufgrund der raumplanerischen Fehlentwicklung bei den zu tauschenden Grundstücken im Bereich Holzgatter und der wirtschaftlichen Auswirkungen für die völlig überzogene Aufpreis Zahlung für das Grundstück Nr. 534 wurde gegen den Gemeinderatsbeschluss das Referendum ergriffen, damit eine Abstimmung zustande kommt und die Stimmberechtigten über diesen Beschluss entscheiden können.
Mit dem Zustandekommen des Referendums ist nun auch der Gemeinderat gefordert, seine Beweggründe für diesen, für viele Einwohnerinnen und Einwohner nicht nachvollziehbaren Beschluss, offen zu legen. Insbesondere ist völlig unklar, weshalb der Gemeinderat einer derartigen Zerstückelung von wertvollem Baugrund im Bereich Holzgatter zustimmt und damit dem Tauschgeber das Herzstück der beiden Parzellen übergibt, der Gemeinde aber nur die Randparzellen verbleiben, wobei eine Parzelle aufgrund der Topografie praktisch wertlos wird.
Offenlegen muss der Gemeinderat auch, weshalb bei flächenmässig, gleichgrossen Grundstücken im Zentrum von Schellenberg ein Aufpreis von 2.7 Millionen Franken bezahlt werden soll. Zumindest die bisherige Aussage, dass der Tausch eine einmalige Chance bietet, ein Grundstück im Zentrum zu erhalten, rechtfertigt diese Aufzahlung nicht. Es gilt nach wie vor „vorsorglicher Bodenerwerb ist wichtig – aber nicht um jeden Preis“.
Mit der Unterschrift haben die Schellenberger Stimmbürgerinnen und Stimmbürger das Anliegen einer Abstimmung unterstützt und dafür gebührt allen ein herzliches Dankeschön. Die vielen Gespräche und Rückmeldungen haben gezeigt, dass die Informationspolitik zu diesem hinsichtlich Raumplanung und Wirtschaftlichkeit doch weitgehenden Beschluss absolut ungenügend war. Aufgrund dessen wird erwartet, dass der Gemeinderat nebst einem zeitnahen Abstimmungstermin auch seiner Informationspflicht nachkommt und eine Infoveranstaltung ansetzt.
Referendum zustande gekommen
Am Montag, 29. Januar 2024 übergab Walter Kieber als Leiter vom Referendumskomitee 231 gültige Unterschriften an Vorsteher Dietmar Lampert. Somit ist das Referendum zustande gekommen. Nun muss binnen vier Monaten eine Gemeindeabstimmung durchgeführt werden.
Vielen Dank für die Unterstützung.
Folgende Beschlüsse des Gemeinderates vom 19.12.2023 werden hiermit gemäss Art. 41 des Gemeindegesetzes vom 20. März 1996 (LGBI 1996/76) zum Referendum angemeldet:
Genehmigung Tauschgeschäft mit Aufpreis Zahlung Grundstück Nr. 534 und Genehmigung Verpflichtungskredit
Begründung:
- Mit der geplanten Aufteilung und Zufahrt, der sich im Gemeindebesitz befindlichen Grundstücke Nr. 582 und Nr. 583, wird beim Tausch aufgrund einer fehlenden Überbauungsplanung sehr viel Bauland in der Wohnzone vernichtet.
- Die Grundstücke Nr. 582 und Nr. 583 wurden in der Vergangenheit im Sinne einer zukünftigen Weiterentwicklung erworben. Mit dem nun geplanten Tausch und der geplanten Parzellierung wird eine zukünftige Nutzung für die kommende Generation ausgeschlossen und aufgrund eines fehlenden Überbauungsplans zudem rarer Boden in der Wohnzone vernichtet.
- Aufgrund dessen, dass seit dem Staatsgerichtsurteil vom Oktober 2020 klar ist, dass auch in Schellenberg eine weitere Zonierung von Baugrund auf Jahrzehnte nicht mehr möglich ist, kann ohne sorgfältige und in die Zukunft gerichtete Planung ein Bodentausch in dieser Form nicht durchgeführt werden.
- Das in der Parzelle Nr. 582 noch verbleibende Grundstück von 638 m2 ist aufgrund des sehr steilen Geländeverlaufs nur erschwert bebaubar und daher nicht mehr im vollen Umfang werthaltig. Allein die Tatsache, dass der Tauschgeber kein Interesse an diesem Grundstück hat, verdeutlicht dies.
- Das Grundstück Nr. 583 wird aufgrund der Abtrennung einer grossen Fläche abgewertet.
- Die Parzellen Nr. 582 und Nr. 583 werden mit insgesamt 3006 m2 resp. 835 Klafter abgetauscht. Bei einem Schätzwert von CHF 4‘650.- /Klafter ergibt sich die Summe von CHF 3‘882‘750.00. Mit der Aufzahlung von CHF 2‘700‘000 und den Erschliessungskosten von CHF 300‘000.00 ergibt sich ein Totaltauschwert von CHF 6‘882‘750.00.
- Als Gegenwert erhält die Gemeinde ein Grundstück mit 2965m2, dh. 824 Klafter. Das Grundstück Nr. 534 wird demzufolge mit einem Betrag von CHF 8‘353.- pro Klafter abgegolten. Das liegt weit über dem Marktpreis auch für Grundstücke, welche in die öffentliche Zone überführt werden können und ist für Schellenberg völlig überrissen.
- Nicht eingerechnet sind die Kosten für Mutation, Vertragserstellung und Handänderungsgebühren und ev. weitere Kosten z.B. für Dislozierung der auf der Parzelle Nr. 583 befindlichen 3-fach Garage, Verlegung Gasleitung usw.
- Nicht berücksichtigt ist auch das weitere Vorgehen betreffend einer Restfläche von 1100 m2 (ÜG) auf dem Grundstück Nr. 582. Bei einem Tausch mit der angedachten Verteilung kann dieses Grundstück nicht mehr erschlossen und demzufolge auch nicht bewirtschaftet werden.
Aufgrund der vorab gemachten Begründung stelle ich das Referendumsbegehren wider den Beschluss des Gemeinderates vom 19.12.2023 betreffend Genehmigung Tauschgeschäft mit Aufpreis Zahlung Grundstück Nr. 534 und Genehmigung Verpflichtungskredit.
Schellenberg, 12.01.2024
Walter Kieber
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