Referendum Bodentausch Gemeinde Schellenberg


DANKE!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Resultat der Abstimmung vom 28. April 2024

gültige Stimmen: 517
Anzahl JA: 183 (35.4%)
Anzahl NEIN: 334 (64.6%)
Stimmbeteiligung: 82%


Abstimmungsbroschüre

Laden Sie die Abstimmungsbroschüre mit den Argumenten des Referendumskomitees herunter.


Liechtensteiner Vaterland

Artikel im Liechtensteiner Vaterland am 28. März 2024.


Ein Tauschgeschäft - mit raumplanerischer und wirtschaftlicher Fehlentwicklung

Die Referendumsargumente gegen den Gemeinderatsentscheid «Tauschgeschäft mit Aufpreis Zahlung Grundstück Nr. 534 und Genehmigung Verpflichtungskredit» finden Sie in der Präsentation für die Infoveranstaltung und dem Flyer


Termine fixiert

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27. Februar 2024 den Termin für die Abstimmung auf Sonntag, 28. April 2024 festgelegt.

Am Dienstag, 26. März 2024 um 19:00 Uhr findet im Gemeindesaal eine Informationsveranstaltung statt. Dabei wird die Gemeinde und das Referendumskomitee ihre jeweiligen Standpunkte erläutern.


Walter Kieber im Interview bei 1FLTV


Besten Dank für die Unterstützung

Deutlich mehr als 1/3 der stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner von Schellenberg haben innerhalb von 2 Wochen das Referendumsbegehren gegen den Gemeinderatsbeschluss vom 19.12.2023 „Tauschgeschäft mit Aufpreis Zahlung Grundstück Nr. 534 und Genehmigung Verpflichtungskredit“ unterzeichnet. Altvorsteher Walter Kieber konnte insgesamt 231 Unterschriften, mindestens erforderlich gewesen wären 110 Unterschriften, 11 Tage vor Ablauf der Eingabefrist dem Gemeindevorsteher überreichen.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19.12.2023 einstimmig diesem Tausch und dem damit verbundenen Verpflichtungskredit in der Höhe von 2.7 Millionen Franken zugestimmt. Aufgrund der raumplanerischen Fehlentwicklung bei den zu tauschenden Grundstücken im Bereich Holzgatter und der wirtschaftlichen Auswirkungen für die völlig überzogene Aufpreis Zahlung für das Grundstück Nr. 534 wurde gegen den Gemeinderatsbeschluss das Referendum ergriffen, damit eine Abstimmung zustande kommt und die Stimmberechtigten über diesen Beschluss entscheiden können.

Mit dem Zustandekommen des Referendums ist nun auch der Gemeinderat gefordert, seine Beweggründe für diesen, für viele Einwohnerinnen und Einwohner nicht nachvollziehbaren Beschluss, offen zu legen. Insbesondere ist völlig unklar, weshalb der Gemeinderat einer derartigen Zerstückelung von wertvollem Baugrund im Bereich Holzgatter zustimmt und damit dem Tauschgeber das Herzstück der beiden Parzellen übergibt, der Gemeinde aber nur die Randparzellen verbleiben, wobei eine Parzelle aufgrund der Topografie praktisch wertlos wird.

Offenlegen muss der Gemeinderat auch, weshalb bei flächenmässig, gleichgrossen Grundstücken im Zentrum von Schellenberg ein Aufpreis von 2.7 Millionen Franken bezahlt werden soll. Zumindest die bisherige Aussage, dass der Tausch eine einmalige Chance bietet, ein Grundstück im Zentrum zu erhalten, rechtfertigt diese Aufzahlung nicht. Es gilt nach wie vor „vorsorglicher Bodenerwerb ist wichtig – aber nicht um jeden Preis“.

Mit der Unterschrift haben die Schellenberger Stimmbürgerinnen und Stimmbürger das Anliegen einer Abstimmung unterstützt und dafür gebührt allen ein herzliches Dankeschön. Die vielen Gespräche und Rückmeldungen haben gezeigt, dass die Informationspolitik zu diesem hinsichtlich Raumplanung und Wirtschaftlichkeit doch weitgehenden Beschluss absolut ungenügend war. Aufgrund dessen wird erwartet, dass der Gemeinderat nebst einem zeitnahen Abstimmungstermin auch seiner Informationspflicht nachkommt und eine Infoveranstaltung ansetzt.


Referendum zustande gekommen

Am Montag, 29. Januar 2024 übergab Walter Kieber als Leiter vom Referendumskomitee 231 gültige Unterschriften an Vorsteher Dietmar Lampert. Somit ist das Referendum zustande gekommen. Nun muss binnen vier Monaten eine Gemeindeabstimmung durchgeführt werden.

Vielen Dank für die Unterstützung.

Übergabe der Überschriften

Folgende Beschlüsse des Gemeinderates vom 19.12.2023 werden hiermit gemäss Art. 41 des Gemeindegesetzes vom 20. März 1996 (LGBI 1996/76) zum Referendum angemeldet:

Genehmigung Tauschgeschäft mit Aufpreis Zahlung Grundstück Nr. 534 und Genehmigung Verpflichtungskredit

Begründung:

Aufgrund der vorab gemachten Begründung stelle ich das Referendumsbegehren wider den Beschluss des Gemeinderates vom 19.12.2023 betreffend Genehmigung Tauschgeschäft mit Aufpreis Zahlung Grundstück Nr. 534 und Genehmigung Verpflichtungskredit.

Schellenberg, 12.01.2024

Walter Kieber

Kontakt und Impressum

Walter Kieber
Kappeleweg 12
9488 Schellenberg
Liechtenstein

Telefon: +423 / 770 19 54

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